Umrüstung & Homologation

Was Sie für die Fahrzeugabnahme benötigen

Um Fahrzeuge aus den USA in Deutschland zuzulassen, bedarf es grundsätzlich einer so genannten Fahrzeug-Vollabnahme. Dies ergibt sich aus dem Paragraphen 21 der deutschen Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und dem Paragraphen 13 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV). Die Vollabnahme nach §21 ist anzuwenden auf alle Fahrzeuge, die bereits einmal zugelassen waren und daher keine Neu-Fahrzeuge mehr sind. Hingegen ist die sehr viel umfangreichere und auch teurere Prüfung nach §13 EG-FGV nur auf Neu-Fahrzeuge anzuwenden. Ein Fahrzeug, das lediglich für den nordamerikanischen Markt bestimmt ist, besitzt nämlich in der Regel keine Typ-Genehmigung für Deutschland oder die EU.

Es muss daher bei der Zulassungsbehörde die Betriebserlaubnis beantragt werden. Gleichzeitig mit Einreichung des Antrags ist das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen vorzulegen. Dieses Gutachten enthält eine sehr umfangreiche und genaue Beschreibung der Technik des Fahrzeugs. Das Gutachten hat eine technische Beschreibung des Fahrzeugs im gleichen Umfang zu enthalten, der für die Ausfertigung des Fahrzeugscheins erforderlich ist. Dies bedeutet, dass eine Vielzahl von Einzelgutachten zu erstellen sind, welche unter anderem das Abgasverhalten, die Bremsleistung, die Betriebsgeräusche (Stand- u. Fahrgeräusche), die Lichttechnik und die elektromagnetische Verträglichkeit betreffen. Aus all diesen Einzelgutachten / Nachweisen wird dann ein Datenblatt erstellt, welches die generelle Grundlage für die Abnahme bildet. Sofern das Fahrzeug nicht den geltenden Vorschriften entspricht, müssen darüber hinaus zusätzliche Ausnahme-Genehmigungen beantragt werden.

I. Notw. Umrüstungen

II. Gutachten / Nachweise

III. Vollabnahme

IV. Zulassungsdokumente

I. Welche technischen Umrüstungen müssen grundsätzlich durchgeführt werden:

  • Standlicht Gelb/ Weiß (Standlicht orange nicht mehr zulässig)
  • Blinker Orange (Rote Blinker nicht mehr zulässig)
  • Nebelschlussleuchte (mit E -Prüfzeichen) mit beleuchtet Kontrollschalter im Fahrzeug-Innenraum an einem für den Fahrer gut sichtbaren Platz
  • Austausch/ Änderung der Hauptscheinwerfer bei fehlender E-Kennzeichnung oder Nachweis durch ein lichttechnisches Gutachten
  • Bei Xenon-Hauptscheinwerfern ist die Nachrüstung einer Leuchtweitenregulierung / Niveauregulierung zwingend vorgeschrieben
  • Bei Halogen-Hauptscheinwerfern ist die Nachrüstung einer Leuchtweitenregulierung / Niveauregulierung nicht zwingend vorgeschrieben(Ausnahmegenehmigung möglich)
  • Scheinwerferreinigungsanlage bei Xenon Hauptscheinwerfern mit Anschluss an die Steuerung der Frontscheibenwaschanlage zwingend vorgeschrieben
  • Einschlagen der VIN- oder Fahrgestellnummer auf der Beifahrerseite (vorne) an nicht abschraubbaren Metallteilen (möglichst Rahmen)
  • Anbringung von zwei E-geprüften Rückstrahlern (Reflektoren) am Heck des Fahrzeuges

II. Welche Gutachten/ Nachweise werden grundsätzlich benötigt:

  • Abgasgutachten
    (gepr. nach Richtlinie 70 / 220 / EWG oder VO (EU) 715 / 2007 in den jeweils gültigen Fassungen)
  • Lichttechnisches Gutachten bei Beleuchtungseinrichtungen ohne E -Prüfzeichen
    (Gutachten des akkreditierten lichttechnischen Labors)
  • EMV-Gutachten (Elektromagnetische Verträglichkeit) ab Baujahr 2002
    (gepr. nach Richtlinie 72/ 245 in der jeweils gültigen Fassung)
  • Bremsen-Gutachten
    (gepr. nach 71/320/EWG od. VdTÜV-Merkbl. 754 i.Vebr.m.§41 StVZO)
  • Geräuschgutachten
    (gepr. nach Richtlinie 70/ 157/EWG in der jeweils gültigen Fassung)
  • Blickwinkel-Gutachten nur bei Neufahrzeugen
    (gepr. nach VdTÜV-Merkblatt)
  • Leistung / Höchstgeschwindigkeit / Maße / Gewichte / Bereifung

III. Was wird zur Voll-Abnahme oder Technischen Abnahme benötigt:

  • Umgerüstetes Fahrzeug gemäß Richtlinien (§21 / §13)
  • Fahrzeugpapiere z. B. amerikanischer Title
  • Datenblatt komplett zur technischen Abnahme
  • Nachweis der Abgasuntersuchung / AU (Original)

IV. Welche Dokumente benötigen Sie für die Zulassung:

  • Fahrzeugpapiere z.B. Title (Salvage, Destruction, Flood), polnische Papiere, litauische Papiere, Certificate of Origin…
  • Kaufvertrag oder Eigentums-Nachweis (Kopie)
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung (Original)
  • Gutachten nach §21 oder §13 (Original)
  • Nachweis der Hauptuntersuchung/ HU (Original)
  • Nachweis der Abgasuntersuchung/ AU (Original)

Wir verfügen in diesem Bereich über eine langjährige Erfahrung. Insbesondere unsere exzellenten Verbindungen zum TÜV Nord garantieren Ihnen fachliche Kompetenz auf höchstem Niveau. Damit sind wir in der Lage, die notwendigen Gutachten erstellen zu lassen und die dazugehörigen Umrüstungen durchzuführen. Für unsere Kunden bedeutet dies, dass sie fast jedes aus USA importierte Fahrzeug zu einem Festpreis für Deutschland und die EU umgerüstet und damit zugelassen bekommen.

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