Anhängelasten
Für Fahreuge aus den USA, Europa & Japan
Die max. zulässige Anhängelast ist die Last, die ein Kraftfahrzeug ( PKW, SUV, PICK UP ) in Form eines Anhängers bewegen darf. Hierbei gilt der Wert als maximal zulässiger Wert, den das Zug-Fahrzeug laut der Fahrzeugpapiere oder einem eventuell fahrzeugspezifischen Einzel-/ Muster Gutachten anhängen darf. Welche maximale Anhängelast ein Fahrzeug erhält, ist unter anderem von den nachstehenden Faktoren abhängig:
- Zulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeuges
- Bauweise des Fahrzeugs ( Kastenrahmen oder selbsttragende Karosserie)
- Antriebsart Zweirad/ Allrad (2WD/ 4WD/ AWD/ FWD/ RWD)
- Achsübersetzungen
- Getriebeauslegung (zusätzliche Ölkühler)
- Sonderausstattungen des Hersteller (Trailer/Tow oder Tow/Haul-Modus)
Da wir für viele Fahrzeuge diese Werte ermittelt haben, sind wir in der Lage, Ihnen TÜV- geprüfte und gesiegelte Bestätigungen / Gutachten anzubieten. Ebenso bieten wir spezielle Anhängerkupplungen für US-Fahrzeuge an. Gerne beraten wir Sie bei der Auswahl der für Ihr Fahrzeug passenden Anhängerkupplung.
Welche Leistungen sind möglich:
- Eintragung von Anhängelasten bei Fahrzeugen, die keinerlei Anhängelasten im Fahrzeugschein/ Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen haben. Keine Angaben in Feld O.1 (Techn. zul. Anhängelast gebremst in kg) und O.2 (Techn. zul. Anhängelast ungebremst in kg)
- Erhöhung der bereits eingetragenen Anhängelasten bei gegebenen technischen Voraussetzungen
Welche Unterlagen / Angaben werden für die Erstellung eines Datenblattes / Gutachtens benötigt:
- Eine Kopie der Fahrzeugpapiere ( Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil 1)
- Foto des Typen- oder Fabrikschildes
Wie werden diese Daten in die Fahrzeugpapiere eingetragen:
Fahrzeuge mit deutscher Zulassung
Bei bereits zugelassenen Fahrzeugen legen Sie das Datenblatt/ Gutachten bei der für Sie zuständigen KFZ-Zulassungsstelle mit Ihrem Fahrzeugschein oder der Zulassungsbescheinigung Teil1 vor. Dort werden die neuen Gewichte und Lasten eingetragen und ein neuer Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil1 erstellt. Eine erneute Vorführung des Fahrzeuges bei TÜV / DEKRA / GTÜ / KÜS oder anderen Prüforganisationen ist nicht erforderlich.
Fahrzeuge ohne deutsche Zulassung
Bei Fahrzeugen die noch keine deutschen Fahrzeugpapiere haben, nehmen Sie das Datenblatt/ Gutachten zur Fahrzeug-Abnahme nach §21 StVZO mit. Dort werden die Daten und Angaben durch den Prüfingenieur übernommen.