Anhängelasten

Für Fahreuge aus den USA, Europa & Japan

​Die max. zulässige Anhängelast ist die Last, die ein Kraftfahrzeug ( PKW, SUV, PICK UP ) in Form eines Anhängers bewegen darf. Hierbei gilt der Wert als maximal zulässiger Wert, den das Zug-Fahrzeug laut der Fahrzeugpapiere oder einem eventuell fahrzeugspezifischen Einzel-/ Muster Gutachten anhängen darf. Welche maximale Anhängelast ein Fahrzeug erhält, ist unter anderem von den nachstehenden Faktoren abhängig:

  • Zulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeuges
  • Bauweise des Fahrzeugs ( Kastenrahmen oder selbsttragende Karosserie)
  • Antriebsart Zweirad/ Allrad (2WD/ 4WD/ AWD/ FWD/ RWD)
  • Achsübersetzungen
  • Getriebeauslegung (zusätzliche Ölkühler)
  • Sonderausstattungen des Hersteller (Trailer/Tow oder Tow/Haul-Modus)

 

Da wir für viele Fahrzeuge diese Werte ermittelt haben, sind wir in der Lage, Ihnen TÜV- geprüfte und gesiegelte Bestätigungen / Gutachten anzubieten. Ebenso bieten wir spezielle Anhängerkupplungen für US-Fahrzeuge an. Gerne beraten wir Sie bei der Auswahl der für Ihr Fahrzeug passenden Anhängerkupplung.


Welche Leistungen sind möglich:

  1. Eintragung von Anhängelasten bei Fahrzeugen, die keinerlei Anhängelasten im Fahrzeugschein/ Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen haben. Keine Angaben in Feld O.1 (Techn. zul. Anhängelast gebremst in kg) und O.2 (Techn. zul. Anhängelast ungebremst in kg)
  2. Erhöhung der bereits eingetragenen Anhängelasten bei gegebenen technischen Voraussetzungen


Welche Unterlagen / Angaben werden für die Erstellung eines Datenblattes / Gutachtens benötigt:

  1. Eine Kopie der Fahrzeugpapiere ( Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil 1) 
  2. Foto des Typen- oder Fabrikschildes


Wie werden diese Daten in die Fahrzeugpapiere eingetragen:

Fahrzeuge mit deutscher Zulassung
Bei bereits zugelassenen Fahrzeugen legen Sie das Datenblatt/ Gutachten bei der für Sie zuständigen KFZ-Zulassungsstelle mit Ihrem Fahrzeugschein oder der Zulassungsbescheinigung Teil1 vor. Dort werden die neuen Gewichte und Lasten eingetragen und ein neuer Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil1 erstellt. Eine erneute Vorführung des Fahrzeuges bei TÜV / DEKRA / GTÜ / KÜS oder anderen Prüforganisationen ist nicht erforderlich.

Fahrzeuge ohne deutsche Zulassung
Bei Fahrzeugen die noch keine deutschen Fahrzeugpapiere haben, nehmen Sie das Datenblatt/ Gutachten zur Fahrzeug-Abnahme nach §21 StVZO mit. Dort werden die Daten und Angaben durch den Prüfingenieur übernommen.

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