Datenblätter & Abgasgutachten
Umfang eines Datenblatts
Unsere Datenblätter und Abgasgutachten (Abgasnachweise) sind geprüft, bestätigt und gesiegelt. Jedes einzelne ist offiziell anerkannt bei TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, Behörden und KFZ Zulassungsstellen und zudem für Fahrzeugprüfungen nach §21 StVZO / §13 EG-FGV zwingend erforderlich.
Das Abgasgutachten bildet den Hauptbestandteil eines Datenblattes. Neben dem Abgasgutachten sind aber auch andere Bestandteile wie die EMV (sprich die Elektromagnetische Verträglichkeit), der Nachweis über die Bremsanlage und die Konformität der Beleuchtungseinrichtungen (bei fehlender E-Kennzeichnung des Hauptscheinwerfers) extrem wichtig. Wir empfehlen daher immer, dass das Datenblatt neben dem obligatorischen Abgasgutachten auch alle anderen aufgeführten Nachweise enthält.
Alle Gutachten – zusammengefasst in einem Datenblatt – sind speziell auf die VIN / FIN (Fahrgestellnummer) Ihres Fahrzeugs bezogen und werden deshalb problemlos von allen TÜV-, DEKRA-, GTÜ- und KÜS-Prüfstationen akzeptiert. Unter dem nachstehendem Link können Sie direkt Ihr Fahrzeug kostenlos bei uns anfragen:
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Ein komplettes Datenblatt sollte die folgenden Punkte enthalten:
Abgasgutachten mit gültiger EURO-Norm Einstufung bis Erstzulassung 30.06.2009
(gepr. nach RL 70/220/EWG od. VO(EU)715/2007 in den jeweils gültigen Fassungen)
Abgasgutachten mit gültiger EURO-Norm Einstufung und V7-Wert (CO² g/km) ab Erstzulassung 01.07.2009
(gepr. nach Richtlinie 70/220/EWG od. VO(EU)715/2007 in den jeweils gültigen Fassungen)
Lichttechnische Gutachten bei Beleuchtungseinrichtungen ohne E -Prüfzeichen
(Gutachten des akkreditierten lichttechnischen Labors)
EMV-Gutachten (Elektromagnetische Verträglichkeit) ab Baujahr 2002
(gepr. nach Richtlinie 72/ 245 in der jeweils gültigen Fassung)
Bremsen-Gutachten
(gepr. nach 71/320/EWG od. VdTÜV-Merkbl. 754 i.Vebr.m.§41 StVZO)
Geräusch-Gutachten
(gepr. nach Richtlinie 70/ 157/EWG in der jeweils gültigen Fassung)
Leistung / Höchstgeschwindigkeit / Maße / Gewichte