Abgasgutachten

Kernpunkt beim Fahrzeugimport

Ein gültiges Abgasgutachten oder ein entsprechender Nachweis ist unverzichtbar für die Zulassung eines Fahrzeuges in Europa. Entscheidend hierbei ist nicht nur die EURO­-Norm / Abgas-Norm oder der Emissionsschlüssel, sondern auch der V7 – Wert (bei Fahrzeugen ab Erstzulassung 01.07.2009). Generell gilt: Je besser die EURO-Norm und je niedriger der V7 – ­Wert, desto geringer ist jährliche Belastung in der KFZ-­Steuer.

Der Gesetzgeber unterscheidet bei der KFZ­ Besteuerung 2 Gruppen:

Fahrzeuge mit Erstzulassung bis 30.06.2009

Besteuerung nach Hubraum unter Berücksichtigung der EURO-­Norm

Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 01.07.2009

Besteuerung nach Hubraum unter Berücksichtigung der EURO-­Norm und des tatsächlichen Ausstoßes von CO2 in Gramm pro Kilometer (CO2 g/km)

Abgasgutachten können zu einem Problem werden, wenn bisher kein baugleiches Fahrzeug gemessen oder zugelassen wurde. Auch die langläufige Meinung, die Abgasnormen in verschiedenen US-Bundesstaaten, wie z.B. Kalifornien, seien die strengsten der Welt und Fahrzeuge mit dieser US-­Abgasnorm ( ULEVII ) seien problemlos in Deutschland zuzulassen, stimmt in dieser Form nicht. Die Messverfahren in den USA / Kanada (Nordamerika) und Deutschland (Europa) sind völlig unterschiedlich. Dementsprechend sind die Abgaswerte und Messergebnisse nicht vergleich-­ oder verwendbar.

Manche Fahrzeughersteller stellen für US Fahrzeuge entsprechende Bestätigungen aus, welche allerdings nicht vollständig sind (Abgas, EMV und Geräusche fehlen) und in der Regel bei der Fahrzeugabnahme nach § 21 StVZO durch TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS keine Berücksichtigung finden.

Eine Abgas-­Einzelmessung in einem vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) akkreditierten Abgasmesslabor, kostet für ein Einzelfahrzeug mit Benzinmotor ca. 1.500,­00­ Euro (netto) und einem Einzelfahrzeug mit Dieselmotor ca. 3.700,00­­ Euro (netto). Mustermessungen, verwendbar für mehrere Fahrzeuge, sind bei weitem teurer. Und eines sollte man nie vergessen: Es gibt keine „Bestehens­-Garantie“ für zu messende Fahrzeuge. Die Kosten fallen an, egal ob das Fahrzeug die Abgasmessung besteht oder nicht. Die finanziellen Risiken können je nach Fahrzeug enorm hoch sein. Mehrfachmessungen von bestimmten Fahrzeug-Modellen sind keine Seltenheit und betreffen ca. 40% aller gemessenen Fahrzeuge.

Am besten besprechen Sie Ihren Importwunsch mit unseren Fachleuten und stellen sicher, dass Ihr Fahrzeug bereits von uns gemessen wurde und wir über ein gültiges Abgasgutachten für Ihr Fahrzeug verfügen. Eine Übersicht aller bereits gemessenen Fahrzeuge finden Sie hier:

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